Das Wichtigste zuerst
- Anlage dem Versicherer melden
- Mitversicherung von Modulen, Wechselrichter und Speicher prüfen
- Ertragsausfall ist nicht automatisch enthalten
- Montage- und Überspannungsrisiken beachten
Warum das Thema wichtig ist
Eine Photovoltaikanlage sollte nicht automatisch als vollständig über die Wohngebäudeversicherung mitversichert angenommen werden. Entscheidend sind Vertragsdefinition, Montageart, versicherte Gefahren und mögliche Ertragsausfall- oder Technikbausteine.
Für eine belastbare Entscheidung sollten konkrete Vertragsbedingungen, individuelle Ausgangslage und aktuelle Anbieterinformationen zusammen betrachtet werden. Pauschale Faustregeln ersetzen diese Prüfung nicht.
So gehen Sie systematisch vor
- Versicherer über bestehende oder neu installierte Anlage informieren.
- Prüfen, ob Module, Wechselrichter, Speicher und weitere Komponenten mitversichert sind.
- Versicherte Gefahren und Entschädigungsgrenzen kontrollieren.
- Bei größerer Anlage prüfen, ob zusätzlicher technischer oder Ertragsausfallschutz benötigt wird.
Weitere Grundlagen und den gekennzeichneten Tarifcheck finden Sie auf unserer Seite Wohngebäudeversicherung.
Zum VergleichHäufige Frage
Ist eine PV-Anlage automatisch mitversichert?
Das ist tarifabhängig. Anlagenbestandteile und versicherte Gefahren sollten ausdrücklich in den Bedingungen geprüft werden.
Quelle und Einordnung
Für die grundlegende Einordnung wurde unter anderem folgende externe Verbraucher-/Behördenquelle herangezogen:
Die Quelle ersetzt nicht die konkreten Vertragsbedingungen eines Anbieters. Inhalte können sich ändern; prüfen Sie bei einer konkreten Entscheidung den aktuellen Stand.
